Gibt es eine Bauartveränderung durch das DPF Öffnen?

Wann erlischt die Betriebserlaubniss? § 19 Absatz3

Die Vorschriften zur Erteilung und anschließenden Wirksamkeit der Betriebserlaubnis sind in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)festgehalten. § 19 StVZO zufolge bleibt die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, in der Regel bis zu dessen Außerbetriebsetzung bestehen. Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben:

Die Erlaubnis erlischt, wenn

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart geändert wird. Der DPF wird von der Form und Bauweise nicht verändert.
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten. Alle von uns bearbeiteten Partikelfilter werden so verschweißt das keine Gefährdung zu erwarten ist.
  • das Abgas- oder ein Geräuschverhalten verschlechtert wird. Alle geöffneten und verschweißte Bauteile werden einer Dichtigkeit unterzogen.

Wir garantieren das die Funktion des Partikelfilter; die Abgas und Geräuschverhalten nicht beeinträchtig wird. ( bestätigt vom TÜV Rheinland )

weitere Informationen unter;

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fztv/BJNR214200998.html
https://www.keba-verlag.de/erloeschen-der-betriebserlaubnis/
https://www.dekra.de/media/dekra-b2c-pkw-tuning.pdf